Donnerstag, 6. August 2009

Tuning - der Wunsch zu Individualisierung

Wer hat nicht den Wunsch seinem Fahrzeug durch optische Veränderungen ein sportlichere Note zu geben. Der Wunsch nach Individualisierung ist so alt wie das Auto selbst. Man sollte jedoch folgende Punkte beachten.
Praktisch jede Veränderung am Fahrzeug - und dazu gehört selbstverständlich auch Tuning - muß in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden oder in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) oder EG-Betriebserlaubnis legalisiert sein. Ohne Genehmigung angebaute Teile können die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lassen und im Falle eines Unfalls sogar zum Verlust des Versicherungsschutz führen. Im allgemeinen gibt es diese fünf Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug genehmigen zu lassen: Die Einzelabnahme ( Abnahme nach §

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