Dienstag, 21. Juli 2009

Warum ist eine ABG Zulassung für Fahrzeugfolien wichtig

Durch Folien (und groß formatige Aufkleber!) können sich sowohl die optischen Eigenschaften als auch das Splitter- und Bruchverhalten von Autoscheiben gleichermaßen negativ verändern. Zulässige Scheibenfolien sind daher mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen versehen. Der Gesetzgeber regelt, was zulässig ist und was nicht. Bei vielen Änderungen am Fahrzeug erlischt in aller Regel dessen Betriebserlaubnis, wenn der Umbau nicht durch eine Prüfinstitution wie die GTÜ abgenommen wird. Anschließend ist es meist nötig, bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen. Die erfolgreiche Abnahme einer technischen Änderung (Fachbegriff: Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO) ist jedoch nur möglich, wenn die dafür vorgeschriebenen Prüfzeugnisse vorliegen, das sind Teilegenehmigungen oder Teilegutachten. Teilegenehmigungen sind in erster Linie : Allgemeine Bauartgenehmigungen (ABG), z. B. für alle lichttechnischen Einrichtungen (auch für Fahrräder), Scheiben aus Sicherheitsglas, Sicherheitsgurte, Anhängerkupplungen, Zusatzheizungen, Folien, Fahrtenschreiber. Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), z. B. für Schalldämpfer, Katalysatoren, Bremsbeläge, Sonderräder (z. B. Leichtmetallräder), Spoiler, Dachfenster, Lenkräder. EG-Genehmigungen für selbständige technische Einheiten, z. B. Austauschschalldämpfer, Fahrzeugalarmanlagen, Fahrzeugwegfahrsperren . EG- und ECE-Genehmigungen für Bauteile, z. B. für Spiegel, Schutzhelme, Kopfstützen, Reifen, Kindersitze, lichttechnische Einrichtungen.

Orignal From: Warum ist eine ABG Zulassung für Fahrzeugfolien wichtig

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen